Sach­ver­ständige Bau­wirt­schaft

Bauwirtschaftliche Sachverständigenleistungen

Der Projektablauf ist gekennzeichnet von Bauverzögerungen. Störungen sind im Planungsablauf und/oder bei der Erbringung der Bauleistung aufgetreten. Die Projektbeteiligten machen sich gegenseitig für die eingetreten Verspätungen verantwortlich.

Zur Minimierung weiterer Verzögerungen und Sicherstellung möglicher Ansprüche benötigt der Auftraggeber eine objektive baubetriebliche Analyse des gestörten Bauablaufs.

Ausgehend von den vertraglichen Leistungspflichten, dem tatsächlichen Bauablauf und der projektbezogenen Dokumentation führen wir eine Kritische-Weg-Analyse durch und ermitteln die jeweiligen Verzögerungsanteile sowie deren monetäre Auswirkungen.

Verzögerungen des Bauablaufs führen sowohl beim Auftraggeber als auch beim Auftragnehmer zu erheblichen Kosten, die bei Auftragserteilung nicht eingeplant waren.

Die Durchsetzung berechtigter aber auch die Abwehr unberechtigter Forderungen infolge eingetretener Bauzeitverzögerungen stellen eine besondere baubetriebliche Herausforderung für die Projektbeteiligten dar. Die hierzu bestehende Rechtsprechung verlangt umfangreiche Nachweise für die Darlegung von Ansprüchen infolge Bauzeitverlängerung bzw. aus gestörtem Bauablauf.

Auf Basis einer bauablaufbezogenen Analyse ermitteln wir baubetrieblich den zustehenden Bauzeitverlängerungsanspruch und die durch den gestörten Bauablauf entstandenen Kosten. Im Ergebnis erstellen wir sachverständig ein Bauzeitengutachten, das sowohl den Anspruch dem Grunde nach als auch der Höhe nach baubetrieblich substantiiert darlegt.

Aufgrund des erheblichen Kostendrucks auf alle Projektbeteiligten stellen Kostenforderungen aus gestörtem Bauablauf mittlerweile den Regelfall dar.

Die Prüfung bauzeitbedingter Kostenforderungen umfassen bauwirtschaftliche, bautechnische sowie bauvertragliche Aspekte. Die Prüfung von Bauzeitennachträgen bzw. die Mitwirkung bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten stellt keine Grundleistung gemäß HOAI dar, sondern muss vom Auftraggeber gesondert beauftragt werden.

Wir prüfen und bewerten baubetriebliche Forderungen aus gestörtem Bauablauf. Dies basiert auf der Analyse des Bauablaufs sowie auf den baubetrieblichen Grundsätzen der unternehmerischen Kalkulation und der aktuellen Rechtsprechung zur Vergütung von Nachträgen.

Wir erstellen und prüfen Nachtragsangebote bzw. -forderungen bei komplexen Infrastrukturmaßnahmen, im Hoch- und Tiefbau, gewerkeübergreifend und auch für Einzelgewerke. Neben üblichen Sachnachträgen befassen wir uns mit der Untersuchung und monetären Bewertung der Auswirkungen von Leistungsänderungen auf den Bauablauf und die Produktivität einzelner Bauprozesse.

Im Regelfall erfolgt die Leistungsabrechnung durch den Unternehmer und deren Prüfung durch die Bauleitung des Auftraggebers. Bauverträge, die vor der Leistungsfertigstellung frei oder aus wichtigem Grunde gekündigt wurden, sind in der Abrechnungspraxis besonders anspruchsvoll. Insbesondere dann, wenn einzelne Teilleistungen nicht fertiggestellt sind und die Parteien eine pauschalierte Vergütung vereinbart haben.

Wir unterstützen die Vertragsparteien zum einen bei der Dokumentation der gekündigten Leistungen auf der Baustelle und zum anderen bei der Erstellung sowie Prüfung der Abrechnung unter Einhaltung der aktuell gültigen BGH-Rechtsprechung zur Abrechnung gekündigter Bauverträge. Hierbei sind neben den Forderungen aus Hauptvertrag und Nachträgen die ersparten und die nicht ersparten Aufwendungen, die „Sowieso Kosten“ und kündigungsbedingte Kosten baubetrieblich zu bewerten.

Der Stand der Bauleistung wird je nach Bedarf einmalig oder in regelmäßigen zeitlichen Intervallen erfasst und bildet die Grundlage für die Abrechnung von Bauleistungen wie auch für die Feststellung des Baufortschritts.

Wir erfassen den Ist-Leistungsstand auf der Baustelle und bewerten den Baufortschritt mittels Vergleich zum Soll-Ablauf. Je nach Bedarf werden ebenfalls die budgetierten und tatsächlichen Kosten ermittelt und der Kostenverlauf bewertet.

Leistungsstände ermitteln wir gutachterlich im Rahmen der projektbegleitenden Beratung und bei Kündigungen von Bauverträgen sowohl für Einzelgewerke als auch gewerkeübergreifend.

Aufgabe einer Baurevision ist die Evaluierung abgeschlossener Bauprojekte. Hierbei kann der Fokus der Untersuchung auf bestimmten Projektphasen oder einzelnen Leistungsschwerpunkten liegen. Untersuchungsgegenstand sind die Wirtschaftlichkeit, die Prüfung der ordnungs- und gesetzmäßigen Projektdurchführung sowie die Identifikation von Optimierungspotentialen für zukünftige Maßnahmen.

Wir analysieren bauwirtschaftlich Ihre durchgeführten Projekte und entwickeln Handlungsempfehlungen zur Effizienzverbesserung bei Folgeprojekten. Diese Leistung bieten wir sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen an.

Pietschmann Beratende Ingenieurgesellschaft mbH
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