Leistungsabrechnung

Abrechnung von Bauleistungen, insbesondere bei gekündigten Bauverträgen

Im Regelfall erfolgt die Leistungsabrechnung durch den Unternehmer und deren Prüfung durch die Bauleitung des Auftraggebers. Bauverträge, die vor der Leistungsfertigstellung frei oder aus wichtigem Grunde gekündigt wurden, sind in der Abrechnungspraxis besonders anspruchsvoll. Insbesondere dann, wenn einzelne Teilleistungen nicht fertiggestellt sind und die Parteien eine pauschalierte Vergütung vereinbart haben.

Wir unterstützen die Vertragsparteien zum einen bei der Dokumentation der gekündigten Leistungen auf der Baustelle und zum anderen bei der Erstellung sowie Prüfung der Abrechnung unter Einhaltung der aktuell gültigen BGH-Rechtsprechung zur Abrechnung gekündigter Bauverträge. Hierbei sind neben den Forderungen aus Hauptvertrag und Nachträgen die ersparten und die nicht ersparten Aufwendungen, die „Sowieso Kosten“ und kündigungsbedingte Kosten baubetrieblich zu bewerten.

Wir erfassen den Ist-Leistungsstand auf der Baustelle und bewerten den Baufortschritt mittels Vergleich zum Soll-Ablauf. Je nach Bedarf werden ebenfalls die budgetierten und tatsächlichen Kosten ermittelt und der Kostenverlauf bewertet.

Leistungsstände ermitteln wir gutachterlich im Rahmen der projektbegleitenden Beratung und bei Kündigungen von Bauverträgen sowohl für Einzelgewerke als auch gewerkeübergreifend.

 

 

Pietschmann Beratende Ingenieurgesellschaft mbH
Nassauische Strasse 6, 10717 Berlin
Telefon +49 (0)30 32 89 80-100
info@ing-pietschmann.de