Leistungsgruppe III     Juristisches Projektmanagement

1.      
Implementierung der Anforderungen nach Leistungsbildern der Leistungsgruppen I und II sowie nach besonderer Vereinbarung.
2. Vertragsprüfungen mit schriftlicher Auswertung, ggf. mit der Erstellung eines Projekthandbuches gemäß Ziffer 2
3. Erstellen eines Projekthandbuches mit oder ohne Implementierung in das Projekt-Team. Ausarbeitung der vertraglichen Verantwortlichkeiten, Risiken, Vorbeugemaßnahmen, Zuständigkeiten, Änderungsmanagement unter besonderer Berücksichtigung der Vorgaben und in Abstimmung mit dem Mandanten.
4. Erarbeiten und Prüfen von Verträgen mit oder ohne Verhandlung in Abstimmung mit dem Mandanten
5. Erstellen der Projektdokumentation – vertragsrelevanter Schriftverkehr
Rechtssichere, präzise Gestaltung des vertraglich relevanten Schriftverkehrs unter Einbeziehung der Leistungsbeiträge der Leistungsgruppen I und II. Soweit zusammenhängende Leistungsbilder beauftragt werden, sind im Schriftverkehr die technischen und baubetrieblichen sowie rechtlichen Aufgaben zusammenhängend, umfassend und erfolgsorientiert aufzunehmen.
6.
Risikobewältigung
Risiken jeder Art, insbesondere bei der Projektabwicklung, sind nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und des Projekterfolges zu evaluieren und geeignete rechtliche Lösungswege unter Einbeziehung der Leistungsbeiträge der Leistungsgruppen I und II aufzuzeigen und in enger Abstimmung mit dem Mandanten umzusetzen. Es sind stets Verhandlungslösungen unter Einbeziehung und Überzeugung der anderen Projektbeteiligten anzustreben.


Unsere Broschüre zum Projektteam Kraftwerksbau kann hier heruntergeladen werden: - Download - 1 MB